Was ist eine DDS?
Ab 2026 gilt für EU-Unternehmen die EUDR (EU Deforestation Regulation, entwaldungsfreie Lieferketten). Am 15. April 2025 hat die EU-Kommission dazu aktualisierte Leitlinien veröffentlicht. Darin ist als eine zentrale Vereinfachung aufgeführt, dass Sorgfaltserklärungen mehrfach verwendet werden können. Genau diese Sorgfaltserklärung verbirgt sich hinter der Abkürzung DDS (Due Diligence Statement). Damit weisen Sie nach, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind, um ausschließlich entwaldungsfreie Waren gemäß der EUDR zu verwenden.
Weshalb Sie jetzt Ihre erste DDS erstellen sollten
Indem Sie erfolgreich eine EUDR-konforme Sorgfaltserklärung erstellen, wissen Sie, dass Ihre Compliance-Lösung und Ihre Compliance-Prozesse funktionieren. Je früher Sie das Thema angehen, desto mehr Zeit haben Sie, Ihre Lieferanten in die Pflicht zu nehmen und ggf. Ihre eigenen Prozesse anzupassen:
- Sind alle Daten vorhanden, die Sie benötigen, um EUDR-Konformität nachzuweisen?
- Sind sich Ihre Lieferanten außerhalb der EU der Anforderungen bewusst? Verfügen Ihre Partner über die Informationen, die Sie benötigen, oder müssen sie etwaige Wissenslücken erst noch schließen?
- Funktionieren alle IT-Schnittstellen?
EUDR und DDS: So setzen Sie den Workflow auf
Beginnen Sie mit einer Risikobewertung Ihrer Supply Chain: Sind sich Ihre Lieferanten der mi der Entwaldungsverordnung verbundenen Compliance-Risiken bewusst? Nachdem Sie Ihre Partner sensibilisiert haben, schauen Sie sich Ihre Supply Chain an:
- Welche Rohstoffquellen und Zulieferer sind unbedenklich?
- Wo sollten Sie genauer hinschauen und weitere Informationen einholen?
- Welche Geschäftsbeziehungen erfordern besondere Aufmerksamkeit, weil Sie mit hohen Compliance-Risiken behaftet sind?
Verlangen Sie von kritischen Lieferanten, Probleme zu beheben und fehlende Daten nachzureichen, damit Sie sich auf die EUDR-Umsetzung im kommenden Jahr inklusive Sorgfaltserklärung vorbereiten können. Etablieren Sie in einem nächsten Schritt einen regelmäßigen Nachweis der Due-Diligence-Prüfung zu den erfassten Waren und Sendungen. Bereiten Sie eine erste DDS für eine klar abgrenzbare Einheit wie etwa eine Charge Kaffee oder ein bestimmtes Holzprodukt vor.
EUDR und DDS: Mit einer integrierten Lösung von Vereinfachung profitieren
Die EU-Kommission erwartet, dass Unternehmen durch die beschlossenen Vereinfachungen ihren Verwaltungsaufwand und ihre Verwaltungskosten um 30 Prozent senken können. Große Unternehmen dürfen nun bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn sie Waren, die bereits in der EU gehandelt wurden, erneut einführen. Eine zweite große Erleichterung: Sie können die DDS jährlich statt für jede einzelne Lieferung oder Charge einreichen.
Davon profitieren Unternehmen, wenn sie ihre Hausaufgaben zuvor gemacht haben – und eine entsprechende Software einsetzen. Mit Supply Chain Transparency können Sie einen durchgängig automatisierten Prozess gestalten – angefangen mit der Entscheidung, ob ein Produkt überhaupt unter die EUDR fällt. Existiert für ein Produkt bereits eine DDS-Referenznummer, findet das System diese automatisch, vervollständigt den Datensatz und reicht ihn ein. Hier zahlt es sich aus, wenn Sie früh mit dem Stresstest begonnen und so eine gute Datenlage geschaffen haben.
Da Supply Chain Transparency fortlaufend die Warensendung jedes Lieferanten bewertet und sammelt, können Sie die Möglichkeit nutzen, die Sorgfaltserklärung lediglich einmal im Jahr einzureichen. Das System erstellt diese automatisch, indem es die Lieferantendaten verwendet. „The goal of these simplifications for due diligence statements is to ensure easy and efficient data entry for all users“, so die EU-Kommission. Einfach und effizient erfüllen Unternehmen ihre Compliance allerdings nur, wenn sie sich mit dem Thema befassen, sich mit ihren Lieferanten auseinandersetzen und die passende IT-Infrastruktur implementiert haben.