Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) läutet eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union (EU) ein.
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Omnibus-Paket mit Vorschlägen zur Vereinfachung der Berichterstattung und der Sorgfaltspflichten.
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen nach den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) berichten. Allerdings ist eine Überarbeitung der ESRS geplant, mit dem Ziel , die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte wesentlich zu reduzieren. Die Einführung sektorbezogener Berichtsstandards wird eventuell wegfallen.
Unser Leitfaden enthält das juristische Fachwissen von Jones Day. Er bittet nützliche Schritte zur Organisation Ihrer Klimaangaben sowie Einzelheiten zu verschiedenen Komponenten, die für die Einhaltung der CSRD entscheidend sind, wie z. B. doppelte Wesentlichkeitsanalyse und externe Prüfung.
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Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken, werden nicht in Echtzeit aktualisiert und stellen keine Rechtsberatung dar.