Sorgfaltspflichtengesetz: Ihr Fahrplan zur effektiven Umsetzung
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Sorgfaltspflichtengesetz: Ihr Fahrplan zur effektiven Umsetzung

By Sphera’s Editorial Team | April 8, 2022

Das Sorgfaltspflichtengesetz erweitert die Haftung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette. Sie müssen ein umfassendes Risikomanagement und professionelle Risikoanalyse nachweisen. Sonst drohen neben Imageschäden auch Buß- und Zwangsgelder oder der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir sagen, was auf Sie zukommt. 

Das Gesetz im Überblick 

Bisher war die Achtung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in der Lieferkette für Unternehmen in Deutschland eine freiwillige Selbstverpflichtung. So sah es der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2016 vor. Mit dem neuen Sorgfaltspflichtengesetz – dem sogenannten Lieferkettengesetz – werden künftig Verhaltensstandards gesetzlich festgeschrieben.  

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, Buß- und Zwangsgelder können verhängt werden. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen können Ansprüche von Arbeitnehmern der im Ausland angesiedelten Direktzulieferer in Deutschland gegen hiesige Auftraggeber einklagen. 

Ab dem 1.1.2023 gilt das neue Sorgfaltspflichtengesetz für in Deutschland ansässige international agierende Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Doch auch der Mittelstand wird als Teil der Lieferkette von größeren Kunden betroffen sein. Denn man kann davon ausgehen, dass Großunternehmen ihren Zulieferern die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten weiterreichen werden.  

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Arbeitsschutz, Lohnausbeutung, Diskriminierung und Koalitionsverbot. Umweltbezogene Pflichten sind in dem Gesetz bislang nur zum Teil berücksichtigt, doch hier wird man nachschärfen. Negative Umweltauswirkungen in den Wertschöpfungsketten sollen ab 2023 stärker Eingang in die gesetzliche Regelung finden. 

Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten 

Diese Mindestanforderungen im Lieferkettengesetz müssen erfüllt werden: 

  • Implementierung eines unternehmensweiten Risikomanagements 
  • Regelmäßige Risikoanalyse, um Gefährdungen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und der unmittelbaren Lieferkette (Tier-1) zu prüfen 
  • Ergreifen von Präventions-/Abhilfemaßnahmen zu realen und potenziellen Verletzungen 
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern / Tier-n) 
  • Einführung von öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismen 
  • Dokumentation und Publikation über die identifizierten Menschenrechtsrisiken und ergriffenen Maßnahmen 

Das heißt: Der Schutzumfang des Sorgfaltspflichtengesetzes ist weitreichend und ohne ein ganzheitliches Supply-Chain-Risikomanagement-System (SCRM) nicht zu erfüllen. Nur dadurch ist es möglich, die für das geforderte Risiko-Profiling notwendige Transparenz über die gesamte Lieferkette einschließlich der Sublieferanten zu schaffen.  

Ihr Unternehmen muss die Lieferketten fortlaufend überwachen und bei Verstößen schnell reagieren – und die damit einhergehenden systematischen Prozesse und Verantwortlichkeiten im Einkauf und Supply Chain Management etablieren. 

Im Kern geht es um die Frage: Können Sie ein End-to-end-Monitoring leisten? Verfügen Sie über systematische Prozesse, die auf das Identifizieren, Bewerten und Minimieren von (Compliance-) Risiken und das Erstellen präventiver Maßnahmenpläne ausgerichtet sind? 

Die Folgen für Ihr Risikomanagement 

Welche Maßnahmen Sie implementieren müssen ist abhängig vom Reifegrad der Compliance-Strukturen und des bestehenden Risikomanagements. Überprüfen Sie das vorhandene Instrumentarium im Unternehmen – eine Aufgabe insbesondere für die Einkaufs- und Supply-Chain-Verantwortlichen.  

Bedenken Sie: Ihr Unternehmen muss künftig nachweisen können, dass es sein Liefernetzwerk auf Risiken und Regelverstöße überwacht und proaktiv Abhilfemaßnahmen plant. Sonst drohen nicht nur Zwangs- oder Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden sowie Umsatz- und Gewinnverluste. Das sollte nicht nur für die Achtung von Menschenrechten, sondern für alle Arten von Lieferkettenrisiken gelten.  

Supply Chain Risikomanagement wird schließlich nicht eines Gesetzes wegen betrieben, sondern um eine störungsfreie Versorgung zu garantieren. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und die aktuellen Versorgungsengpässe haben allen schmerzhaft bewusst gemacht, wie verletzlich die globalen Lieferketten sind. So gesehen bietet das Lieferkettengesetz auch die Chance, das Risikomanagement zu professionalisieren. 

Die Top 3 Maßnahmen: So bereiten Sie sich effektiv vor 

Diese Top 3 Maßnahmen sollten Sie bereits jetzt im Unternehmen sowie im Einkauf und Supply Chain Management ergreifen: 

Im Unternehmen:  
  1. Risiken analysieren: Prüfen Sie die gesamte Wertschöpfungskette von der Materialbeschaffung bis zur Verwendung des Produkts auf mögliche Verletzungen. Priorisieren Sie nach Risikoländern und -branchen.
  2. Maßnahmen festlegen: Überprüfen Sie in Ihrer Organisation, welche Lücken zu schließen sind. Entwickeln Sie Maßnahmen zur Risikominderung im Rahmen Ihres Einflussbereichs. Erstellen Sie einen konkreten Projektplan.
  3. Mitarbeiter einbeziehen: Machen Sie allen Mitarbeitern im Unternehmen klar, dass sie Teil der Aufgabe sind und trainieren Sie die Anforderungen übergreifend. Setzen Sie Ziele, messen Sie die Umsetzung.
Im Einkauf und SCM: 
  1. Risikomanagement aufbauen: Transparenz und Risikominimierung Etablieren Sie ein ganzheitliches Supply Chain Risikomanagement in enger Verzahnung mit dem ERM des Unternehmens. Überwachen Sie die Lieferketten 24/7. Priorisieren Sie auch hier nach Ländern, Branchen, Warengruppen.
  2. Stammdaten prüfen: Lieferanten verstehen und Daten bereinigen Prüfen und überarbeiten Sie Ihre Lieferantenstammdaten. Ermöglichen Sie damit ein digitales Monitoring. Trennen Sie sich von Karteileichen und überarbeiten Sie Ihre Lieferantenstrategien.
  3. (Digitale) Strukturen schaffen: Prozesse, Verträge und Audits Passen Sie die Einkaufsprozesse an und ergänzen Sie die Lieferantenaudits, um gefährdete Lieferanten auszuschließen und Verletzungen aufzudecken. Verpflichten Sie Ihre Lieferanten zur Einhaltung.
Bauen Sie einen ganzheitlichen Risikomanagement-Ansatz auf 

So bauen Sie Schritt für Schritt einen ganzheitlichen Risikomanagement-Ansatz nach den Anforderungen des Lieferkettengesetzes auf. Digitalisierung macht hier den Unterschied. Die modulare und integrierte SaaS-Lösung von riskmethods bewahrt Sie davor, im administrativen Aufwand unterzugehen. Zum Beispiel durch: 

  • automatisierte Risikoüberwachung über alle Stufen der Lieferkette 
  • Risikoanalysen in Echtzeit 
  • Integration von internen und externen Daten (Compliance, Nachhaltigkeit, Blacklists, Datenbanken, Auskunfteien) in das Lieferantenmanagementsystem 
  • Initiieren von vorbeugenden Maßnahmen 
  • Berichterstattung und gesetzeskonforme Dokumentation auf Knopfdruck gegenüber Management, Auditoren, Behörden und Kunden. 

Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist zu erwarten, dass Unternehmen zukünftig danach bewertet und beauftragt werden, inwieweit sie den Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes entsprechen – unabhängig von der Firmengröße.  

Abwarten ist für KMU deshalb keine Option: Die EU hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der inhaltlich zum Teil deutlich über das nationale Sorgfaltspflichtengesetz hinausgeht – mit Regelungen, die europaweit bereits ab einer Mitarbeiterzahl von 250 gelten. 

riskmethods wurde im Oktober 2022 von Sphera übernommen. Dieser Inhalt erschien ursprünglich auf der riskmethods Website und wurde für sphera.com leicht verändert.  

 

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