Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sind Sie vorbereitet?
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sind Sie vorbereitet?

By Sphera’s Editorial Team | April 8, 2022

Was wissen Sie über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? Spätestens jetzt müssen sich Unternehmen fit machen für die Umsetzung der geforderten Sorgfalts- und Berichtspflichten. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einfach erklärt 

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verpflichtet deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Der Schutzumfang ist umfassend: 

  • Arbeitnehmerschutz (Verbot von Kinderarbeit, Recht auf angemessenen Lohn und Arbeitsbedingungen, Mindeststandards beim Arbeitsschutz) 
  • grundlegendes Menschenrecht (Verbot von Diskriminierung, Zwangsarbeit und Sklaverei) 
  • Nachhaltigkeit und Umwelt (Verbot von Landraub, Boden, Gewässer-und Luftverunreinigung, Verbot der vorsätzlichen Umweltverschmutzung und Verwendung bestimmter Chemikalien) 

Die Kontrolle und Durchsetzung betrifft die gesamte Lieferkette: von der Rohstoffgewinnung über das fertige Produkt bis hin zur Auslieferung zum Kunden. Ganz gleich, ob der jeweilige Prozess in der Verantwortung des eigenen Unternehmens liegt oder in der von Zulieferern. 

Das heißt: Die Unternehmen müssen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb und bei Lieferanten  

  • vorbeugen, 
  • diese minimieren oder 
  • eine Verletzung der Pflichten beenden. 

Sonst drohen Strafen und Bußgelder durch Aufsichtsbehörden, Marktzugangsbeschränkungen durch Sanktionen aufgrund von rechtswidrigem Verhalten von Geschäftspartnern und Reputationsschäden mit Vertrauensverlust bei Investoren, Geschäftspartnern und Kunden. 

Für welche Unternehmen gilt das LkSG? 

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern. Bei Konzerngesellschaften umfasst das alle Beschäftigten der Verbund- und Töchterunternehmen weltweit. Das schließt Arbeitnehmer ein, die ins Ausland entsandt sind, sowie Leiharbeiter mit einer Einsatzdauer von mehr als sechs Monaten. 

Auch kleinere Firmen müssen reagieren, wenn sie selbst als Zulieferer eines größeren Unternehmens an die Vorgaben des Gesetzes gebunden sind. Denn Lieferanten müssen ihren direkt dem Gesetz unterliegenden Kunden vertraglich zusichern, sich im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Kunden zu befinden. Und wenn notwendig, einen vorbeugenden Aktions- oder einen Abhilfeplan zu erarbeiten. Übrigens: Sich nicht betroffen fühlen ist keine Option. Das bereits geplante EU-Lieferkettengesetz könnte bereits für Unternehmen ab 500 oder für bestimmte Risikobranchen ab 250 Mitarbeiter gelten. 

Wozu werden Unternehmen verpflichtet? 

Zu den wichtigsten Vorgaben des Gesetzes im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (Tier 1) zählen: 

Jährliche Risikoanalyse 

Das Unternehmen muss die gesamte Wertschöpfungskette von der Materialbeschaffung über Transport und Produktion bis zur Verwendung des Produkts analysieren und prüfen (Monitoring), einschließlich der ausländischen Vertriebs- oder Produktionsstandorte.  

Konkret: Welche Lieferanten und welche ihrer Aktivitäten stellen ein Risiko für die Einhaltung der Menschenrechte oder des Umweltschutzes dar? Aber auch bei mittelbaren Tier-2-Lieferanten gilt die verpflichtende Prüfung, sobald es konkrete Hinweise für einen möglichen Verstoß gegen die Vorgaben gibt. 

Eine gesetzeskonforme Analyse schließt die Bewertung und Priorisierung der ermittelten Risiken ein, je nach Einflussvermögen, Gefahrenpotenzial und Verursachungsbeitrag der Lieferanten. 

Dokumentation und jährliche Berichterstattung 

Es müssen angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen erarbeitet werden. Dadurch sollen im eigenen Unternehmen ermittelte Risiken ausgeschlossen, bzw. einzelne bekanntgewordene Verletzungen der Menschen- oder Umweltrechte beendet werden. Das gleiche gilt für die unmittelbaren Tier-1-Lieferanten. Heißt: Je komplexer die Lieferketten und die Zahl der Lieferanten, desto größer die Aufgabe. 

Wichtig: Hier handelt es sich nicht um eine Erfolgspflicht, sondern um eine Bemühenspflicht. Welche Maßnahmen im Hinblick auf einzelne Lieferanten angemessen sind, bestimmt sich u.a. nach der Art der Geschäftstätigkeit, der Wahrscheinlichkeit der Risiken und der Schwere eines möglichen Schadens. Unternehmen sollen gestärkt werden, gemeinsam mit dem Zulieferer nach Lösungen zu suchen. 

Konkret müssen Lieferanten verpflichtet werden, diese Sorgfaltspflichten auch in der nachgelagerten Lieferkette einzuhalten. Ohne wirksame Transparenz und Monitoring über die Tier-1-Stufe hinaus ist das nicht möglich. Diese Aufgabe „nebenbei“ erledigen zu können ist ein Trugschluss. Letztlich erfordert dies die Integration in ein unternehmensweites, professionelles Supply Chain Risk Management. 

Dokumentation und jährliche Berichterstattung 

Doch es genügt nicht, die Risiken zu bestimmen. Das Gesetz verlangt  auch die fortlaufende Dokumentation über das Risikomanagement und die getroffenen Maßnahmen. Gefordert wird darüber hinaus ein jährli­cher Bericht, der sowohl im Internet veröffentlicht als auch bei der Aufsichts­behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vorgelegt werden muss. 

Was können Sie jetzt tun? 

Eine transparente und nachhaltige Lieferkette ist mehr als eine Verpflichtung. Nicht nur, weil Kunden, Aufsichtsbehörden oder Investoren das von Ihnen erwarten. Sie ist auch kritisch für Ihren Geschäftserfolg. Es gilt, die eigene Lieferkette zukunftsfähig und rechtssicher zu gestalten. 

Greifen Sie dabei auf eine zentrale Lösung zurück, um alle Aufgaben, welche durch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gestellt werden, abzubilden, zu koordinieren und die erforderlichen Daten zusammenzuführen. Mit einem KI-basierten Supply-Chain Risikomanagement sind Sie im Vorteil: Sie sparen Zeit, Ressourcen und Kosten, indem Sie Prozesse und Systeme nahtlos anpassen. 

Bedenken Sie: Ihr Unternehmen muss künftig nachweisen können, dass es sein Liefernetzwerk auf Risiken und Regelverstöße überwacht und proaktiv Abhilfemaßnahmen plant. Das sollte übrigens ohnehin für alle Arten von Lieferkettenrisiken gelten. Überprüfen Sie die Prozesse und Instrumente Ihres bestehenden Risikomanagements. Das bedeutet: 

  • automatisierte Risikoüberwachung und Transparenz im Liefernetzwerk, um sicherzustellen, dass Compliance-Standards auch in der nachgelagerten Lieferkette eingehalten werden (Kollaboration und Datenaustausch mit Tier-1-Lieferanten) 
  • Risikoanalysen in Echtzeit durch Frühwarnungen 
  • Priorisierung und Bewertung von Risiken (Risiko-Scoring) 
  • Integration von internen und externen Daten (Compliance, Nachhaltigkeit, Blacklists, Datenbanken, Auskunfteien) in das Lieferantenmanagementsystem 
  • Erarbeiten von vorbeugenden Maßnahmen und Abhilfeplänen zur schnellen Risikominimierung 
  • Berichterstattung und gesetzeskonforme Dokumentation gegenüber Management, Auditoren, Aufsichtsbehörden und Kunden. 

Diese Maßnahmen und ihre umfassende Integration in das Warengruppen- und Lieferantenmanagement sind ohne den Einsatz von digitaler Technologie nicht zu stemmen. Eine modulare und integrierte SaaS-Lösung  unterstützt Sie hierbei, damit Sie im administrativen Aufwand nicht untergehen.  

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und die aktuellen Versorgungsengpässe haben uns allen schmerzhaft bewusst gemacht, wie verletzlich die globalen Lieferketten sind. So gesehen bietet das Lieferkettengesetz auch die Chance, das Risikomanagement zu professionalisieren.  

riskmethods wurde im Oktober 2022 von Sphera übernommen. Dieser Inhalt erschien ursprünglich auf der riskmethods Website und wurde für sphera.com leicht verändert.  

 

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